Neue Bauordnung NRW größtenteils auf Eis gelegt – Gesetzgeber beschließt Moratorium zur Landesbauordnung

Die im Dezember 2016 neu gefasste Landesbauordnung sollte ursprünglich vollständig am 28. Dezember 2017 in Kraft treten. Durch das jetzt beschlossene Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember, verkündet am 27. Dezember 2017, wurde dies um ein Jahr verschoben.

Hintergrund ist, dass die neue Landesregierung die Regelungen der noch unter der Vorgängerregierung im Dezember 2016 neu gefassten Landesbauordnung überprüfen will. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist, Regelungen, die das Bauen in Nordrhein-Westfalen verteuern können, auf den Prüfstand zu bringen und ggf. neu zu fassen. Hierfür soll die Jahresfrist genutzt werden.

Aktuelle Rechtsfolge ist, dass die bereits in Kraft getretenen Regelungen der neu gefassten Landesbauordnung aus Dezember 2016 zum Bauproduktenrecht in Kraft bleiben und zu beachten sind. Bezüglich aller übrigen Regelungen gilt die Vorgängerfassung der Landesbauordnung fort. Dies bedeutet, dass in aktuellen Baugenehmigungsverfahren die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens auf Grundlage der Vorschriften zu erfolgen hat, die vor der Neufassung der Landesbauordnung NRW aus Dezember 2016 galten.

Bereits am 21. Dezember 2017 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Verbändeanhörung zum Baurechtsmodernisierungsgesetz eingeleitet. Bis zum 19. Januar 2018 bestand Gelegenheit, Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz abzugeben.

Es bleibt abzuwarten, ob es in diesem neuen Gesetzgebungsverfahren tatsächlich gelingt, kostentreibende Anforderungen zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Nur einer der hier zu behandelnden Themenkomplexe sind die hohen Anforderungen an die Barrierefreiheit baulicher Anlagen.