Eumann erringt mit CBH Sieg in Auseinandersetzung um LMK-Direktorenwahl

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz wies am vergangenen Donnerstag einen Eilantrag gegen die Wahl Dr. Marc Jan Eumanns zum Direktor der Landesmedienzentrale Rheinland-Pfalz (LMK) in zweiter Instanz zurück. Damit erwirkten Dr. Jochen Hentschel und Dr. Martin Pagenkopf, die das Verfahren geführt hatten, dass Dr. Eumann sein Amt wie geplant am 1. April antreten konnte.

Die Wahl des früheren nordrhein-westfälischen Medienstaatssekretärs war umstritten. Zwei Rechtsanwälte hatten versucht, die Wahl gerichtlich anzugreifen. Nachdem deren Anträge in erster Instanz abgewiesen wurden, hatte einer von ihnen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt. Wie schon in der Vorinstanz, urteilte das OVG Rheinland-Pfalz aber, dass die Wahl rechtmäßig war und insbesondere das Wahlverfahren nicht zu beanstanden sei (Az.: 2 B 10272/18.OVG).

Zu Näherem siehe: Pressemitteilung OVG Rheinland-Pfalz Nr.9/2018, Eilantrag gegen Besetzung der Stelle des LMK-Direktors auch in zweiter Instanz erfolglos (https://ovg.justiz.rlp.de)