Kommission gibt grünes Licht für die Förderung deutscher Elektroauto-Infrastruktur

Die Europäische Kommission hat am 13.02.2017 300 Mio. EUR Bundesfördermittel für die Installation neuer Normal- und Schnellladesäulen sowie für den Ausbau der bestehenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge genehmigt. Die Regelung wird Unternehmen, Verbrauchern und Behörden in den nächsten vier Jahren offen stehen. Die Förderung darf jedoch nur schrittweise im Rahmen eines offenen und transparenten Ausschreibungsverfahrens gewährt werden. Der Strom für die Ladeinfrastruktur muss zudem aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

Mit dem Förderprogramm soll der landesweite Aufbau einer benutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gefördert werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Maßnahme der Nutzung von Elektrofahrzeugen erheblichen Auftrieb verleihen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des gemeinsamen Ziels leisten wird, die Schadstoffemissionen zu senken und die Luftqualität zu verbessern. Außerdem unterstützt die Maßnahme die europäische Strategie für emissionsarme Mobilität, insbesondere im Hinblick auf die raschere Einführung emissionsarmer alternativer Energieträger im Verkehrssektor und die Dekarbonisierung.

Die Fördermaßnahme soll Investitionsanreize für den Markt für Elektrofahrzeuge schaffen. Sobald die grundlegende Ladeinfrastruktur mithilfe finanzieller Unterstützung aufgebaut ist, dürfte der weitere Ausbau nach Ansicht der Kommission jedoch ohne weitere Unterstützung möglich sein. Auf diese Weise solle die Nutzung von Elektrofahrzeugen auf deutschen und europäischen Straßen gefördert werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Fördermaßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, wonach Beihilfen zur Förderung der Entwicklung von im gemeinsamen Interesse liegenden Wirtschaftstätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.

Der Beschluss ist über das amtliche Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.46574 abrufbar.