Referentenentwurf zur Novellierung des Bauplanungsrechts liegt vor

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat am 16.06.2016 den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt.

Der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmte und noch nicht beschlossene Entwurf sieht unter anderem die Einführung einer neuen Baugebietskategorie in der Baunutzungsverordnung vor. In sog. „Urbanen Gebieten (MU)“ soll Kommunen künftig mehr Flexibilität zur Erleichterung des Bauens in stark verdichteten Gebieten eingeräumt werden, ohne dabei das grundsätzlich hohe Lärmschutzniveau zu verlassen. „Urbane Gebiete“ sollen dabei dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben sowie sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen in kleinräumiger Nutzungsmischung dienen, soweit diese Betriebe und Einrichtungen die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Eine gleichgewichtige Mischung der Nutzungen soll dabei nicht notwendigerweise vorhanden sein müssen. Die Obergrenzen zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung sind in dem Entwurf mit einer Grundflächenzahl von 0,6 (vergleichbar mit Mischgebieten) und einer Geschossflächenzahl von 3,0 (vergleichbar mit Kerngebieten) angegeben. Als baugebietsbezogene Immissionsrichtwerte sollen in der TA Lärm 63 dB(A) tags und 48 dB(A) nachts festgelegt werden.

Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf Anpassungen bzw. Neuregelungen im Baugesetzbuch vor. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie wird dabei u.a. die Frist zur Öffentlichkeitsbeteiligung auf 30 Tage festgesetzt, wobei eine Verlängerungsmöglichkeit besteht, und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich eine zusätzliche Nutzung des Internets vorgesehen. Darüber hinaus soll nach dem Entwurf u.a. die Regelung zur Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung, § 13 a Baugesetzbuch, geändert werden. Dieses soll künftig generell von der Durchführung einer Vorprüfung im Einzelfall abhängig gemacht werden.

Das förmliche Gesetzgebungsverfahren soll noch im Jahr 2016 abgeschlossen werden.

Quelle: Mitteilung des BMUB vom 16.06.2016, Kurzlink: www.bmub.bund.de/N53236/ und Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“