Bundesregierung beschließt Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes

Das Bundeskabinett hat die Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, durch die Fördergelder für erneuerbare Energien künftig per Ausschreibung vergeben werden sollen. Dies soll die Kosten für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien senken.

Als zentraler Baustein der Energiewende soll die Anzahl der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von derzeit rd. 33 % auf 40 – 45 % im Jahr 2025 und auf 55 – 60 % im Jahr 2035 steigen. 2050 soll der Anteil bei mindestens 80 % liegen. Damit übernehmen die erneuerbaren Energien langfristig die zentrale Rolle in der Stromerzeugung.

Bereits in den letzten Jahren ist ein enormer Anstieg des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu verzeichnen. Lag der Anteil der erneuerbaren Energien 2010 noch bei 17 %, beträgt er heute über 33 %. Dies hat in den letzten Jahren zu einer deutlichen Erhöhung der EGG-Umlage geführt. Da der Strom aus Anlagen für erneuerbare Energien häufig nicht dort entsteht, wo die großen Abnahmemärkte sind, ist ein Ausbau der Stromnetze erforderlich, der jedoch in den letzten Jahren noch nicht in dem Umfang realisiert werden konnte, dass bei einem weiteren unregulierten Ausbau der erneuerbaren Energien weitere Netzengpässe vermieden werden könnten. Diesen Entwicklungen versucht der Gesetzentwurf der Bundesregierung entgegenzuwirken.

Künftig wird der in EEG-Anlagen erzeugte Strom grundsätzlich nur noch bezahlt, wenn die Anlagen erfolgreich an den Ausschreibungen teilgenommen haben. Zu diesem Zweck wird die Bundesnetzagentur die Zahlungen für Strom aus neuen Anlagen regelmäßig ausschreiben. Dabei werden die Ausschreibungsvolumen so bemessen, dass der Ausbaukorridor eingehalten wird, d.h., dass bis zum Jahr 2025 der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bei 40 – 45 % liegt. Um die Bürokratiekosten möglichst gering zu halten, werden Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 750 kW von den Ausschreibungen ausgenommen und daher nach dem bisherigen System vergütet. Für Biomasseanlagen werden Ausschreibungen bereits ab einer installierten Leistung von mehr als 150 kW durchgeführt. Da gegenwärtig erneuerbare Energieanlagen, insbesondere Windenergieanlagen, wegen Engpässen, vor allem im Übertragungsnetz, in steigendem Umfang in Norddeutschland abgeregelt werden, weil der Strom nicht vor Ort verbraucht und nicht zu den großen Versorgungszentren im Süden abtransportiert werden kann, wird auch diesem Umstand in den Ausschreibungsverfahren Rechnung getragen. In den Regionen, in denen es Netzengpässe gibt, wird der Zubau von Windrädern begrenzt auf 58 % des Durchschnitts der letzten drei Jahre.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung scheint durchaus geeignet, den zuletzt rasanten Anstieg der EEG-Umlage deutlich zu bremsen. Es ist zudem sinnvoll, das Ausbautempo der erneuerbaren Energieanlagen zu bremsen, da derzeit das Stromnetz auf eine bedarfsgerechte Verteilung, insbesondere des aus den Windenergieanlagen in Norddeutschland gewonnenen Stroms, nicht ausgelegt ist. Umso wichtiger ist es, dass der Netzausbau mit Hochdruck fortgesetzt wird. Leider haben vielfältige Aktivitäten des Gesetzgebers in den letzten Jahren nicht unbedingt zu einer Beschleunigung beigetragen. Insbesondere der kürzlich eingeführte Erdkabelvorrang bei den großen HGÜ-Trassen hat einen Beitrag zu den entstandenen zeitlichen Verzögerungen in den Planverfahren geleistet. Es bleibt zu hoffen, dass der nunmehr vorgegebene gesetzliche Rahmen von den an der Energiewende beteiligten Akteuren ohne weitere große gesetzgeberische Eingriffe ausgestaltet werden kann.