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Verwaltung & Wirtschaft

Vergabeverfahren ist keine Markterkundung: Vergaberegime muss vor Auftragsbekanntmachung feststehen

Sarah Beard / Dr. Jan Deuster

Mit Beschluss vom 19.10.2023 (Az. 3194.Z3-3_01-23-20) entschied die Vergabekammer Südbayern, dass eine bereits seit drei Jahren laufende Vergabe für den Bau und Betrieb von E-Ladesäulen in München in den „Stand vor Auftragsbekanntmachung“ zurückversetzt – also neu ausgeschrieben – werden muss. Der Grund: Es wurde aufgrund einer unzureichenden Markterkundung fälschlicherweise ein Dienstleistungsauftrag und keine Dienstleistungskonzession ausgeschrieben. Die Marktlage darf auch nicht erst während des Vergabeverfahrens herausgefunden werden.

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NEU: Entscheidung des Monats

Lara Itschert / Andreas Haupt

An dieser Stelle findet sich künftig monatlich eine Entscheidung, die das CBH-Vergaberechtsteam vorstellt. Die Entscheidungen informieren über aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, die Sie nicht verpassen dürfen!

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Die neue EU-Batterieverordnung – neue Herausforderungen für Marktakteure

Dr. Nico Herbst / Prof. Dr. Ingo Jung

Um den Anteil der im Ausland produzierten Batterien in der Europäischen Union zu verringern, hat die Europäische Kommission im Juli 2023 die Batterieverordnung VO (EU) 2023/1542 erlassen. Mit der Batterieverordnung werden eine Vielzahl von neuen Pflichten für Marktakteure eingeführt, die stufenweise ab dem 18.02.2024 gelten. Da europarechtliche Verordnungen unmittelbar gelten, müssen die mit der Batterieverordnung einhergehenden Pflichten nicht erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Das heißt, dass vereinzelte Pflichten nach der Batterieverordnung schon ab dem 18.02.2024 von den Marktakteuren befolgt werden müssen. In diesem Beitrag werden daher überblickartig die wesentlichen Regelungen der Batterieverordnung dargestellt.

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Für die förderrechtliche Zulässigkeit eines vorzeitigen Maßnahmebeginns kommt es auf die Verwaltungspraxis des Fördergebers im Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheides an

Max Burmeister, LL.M.

In einem kürzlich ergangenen Urteil (Urt. v. 08.09.2023 – 4 A 2549/20) hat das OVG Münster entschieden, dass es bei Vertragsschlüssen, die nur einen so geringen (förderschädlichen) Umfang haben, dass ihretwegen bei wirtschaftlicher Betrachtung ausnahmsweise nicht mit der ungeförderten Durchführung gerechnet werden kann, generell ermessensgerecht sein kann, trotz (vorzeitigem) Abschluss eines solchen Vertrages (Teil-)Förderungen zu gewähren.

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Die Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis der Bauvergabe

Andreas Haupt

Im Rahmen des „Thementischs Zirkuläres Bauen NRW“ am 20. November 2023 – veranstaltet vom Bergischen Abfallwirtschaftsverband mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW – hat unser Partner Andreas Haupt zu den vergaberechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der kürzlich in Kraft getretenen Ersatzbaustoffverordnung vorgetragen.

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Neues Sektorgutachten Energie: Was die Monopolkommission der Bundesregierung beim Aufbau des Ladenetzes rät

Sarah Beard / Dr. Jan Deuster

Am 9. Oktober 2023 hat die Monopolkommission ihr 9. Sektorgutachten Energie unter der Überschrift „Mit Wettbewerb aus der Energiekrise“ vorgestellt. Das unabhängige Gremium, das die Bundesregierung zu Fragen der Wettbewerbspolitik berät, empfiehlt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Effizienz der zukünftigen Energieversorgung.

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Der vorzeitige Baubeginn von Energieleitungen gem. § 44c EnWG – Anforderungen an den Drittschutz (Az: 4 VR 1/23, 4 A 1/23)

Marcel Triebels

Die sich gegen eine Planung richtende klagende Gemeinde kann sich regelmäßig nicht auf ihre gemeindliche Planungshoheit (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) berufen. Auch unter Berufung auf eine Eigentumsbetroffenheit vermittelt das Tatbestandsmerkmal der Prognoseentscheidung (§ 44c Abs. 1 Nr. 1 EnWG) keinen Drittschutz.

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Einzelfallabwägung im Konflikt Denkmalschutz vs. Solarenergieausbau

Teresa Beierle

Mit Beschluss (Az. 1 ME 15/23) vom 08.06.2023 hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden, dass für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude eine Abwägung der Interessen des Einzelfalls geboten sein kann.

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