Demobilisierung der Großstädte – wirklich rechtmäßige Dieselfahrverbote?

Dr. Martin Pagenkopf, Richter am BVerwG a. D., hat in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ 2019, Heft 4, Seiten 185 ff.) die Urteile des BVerwG und der Verwaltungsgerichte zu den Dieselfahrverboten in den Innenstädten Stuttgart, Köln, Düsseldorf, etc. einer kritischen Würdigung unterzogen. Er zeigt zahlreiche verfassungs- und europarechtliche und prozessrechtliche Bedenken auf, wenn die Gerichte in einzelfallbezogenen Prozessen auf Betreiben eines bestimmten Umweltverbandes quasi gesetzesgleich 10-tausende von Nutzern dieselbetriebener PKW, Gewerbebetriebe, Anwohner und Pendler aus den Innenstädten verbannen. Den Aufsatz stellen wir gerne als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Wir wünschen eine instruktive Lektüre!

Diesel-Verkehrsverbote für Straßenabschnitte oder Umweltzonen in Großstädten wie Stuttgart, Düsseldorf, Köln, Bonn, Berlin, Hamburg etc. sind derzeit in aller Munde. Sogar Fahrverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotoren einer bestimmten Klasse werden für die Bundesautobahn A40 – Ruhrschnellweg – in Essen gerichtlich angeordnet. Rechtlich gesehen werfen diese Verkehrsverbote zahlreiche Fragen auf, welche Dr. Martin Pagenkopf in seinem Beitrag eingehend analysiert und bewertet. Dabei legt er einen Schwerpunkt auf der Frage, inwieweit die Gerichte europäische und deutsche NO2-Werte insbesondere eingedenk des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu bewerten haben.

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Dr. Martin Pagenkopf

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