Insolvenz der P & R Unternehmensgruppe – Kein sicherer Hafen für Anleger?

Die drei Verwaltungsgesellschaften der P & R Unternehmensgruppe haben Insolvenz angemeldet. Die Verbraucherschützer zeigen sich „alarmiert“. Die Anleger müssen um Ihr Kapital fürchten. Rund 51.000 Anleger sind betroffen.

Das Bild vom „Schiffbruch“ der Anlagegesellschaften bietet sich an und findet sich zahlreich in der Presse. Das Konzept bestand darin, neue und gebrauchte Frachtcontainer für den Schiffsverkehr zur privaten Anlage anzubieten. Die Container sind an die Anleger verkauft und für eine gewisse Anlagezeit (drei bzw. fünf Jahre) zurückgemietet worden. Während dieser Zeit erhielten die Anleger Mietzahlungen. Zudem wurde ihnen in Aussicht gestellt, dass die Container-Verwaltungsgesellschaften die Container am Ende der Vertragslaufzeit wieder zurückerwerben.

Nach Presseberichten war die Geschäftsentwicklung negativ und die Verluste konnten nur durch Neugeschäft ausgeglichen werden. Dies wird einer der Umstände sein, die der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter zu untersuchen hat.

Für die Anleger ist bedeutsam, dass der Insolvenzverwalter grundsätzlich ein Wahlrecht hinsichtlich der Erfüllung der Mietverträge hat. Die Anleger sollten sich darauf einrichten, dass der Rückkauf der Container durch die insolventen Gesellschaften nicht oder nicht zum ursprünglich vereinbarten Kaufpreis erfolgen wird. Eine Prüfung der Verträge dürfte angezeigt sein, damit den Anlegern nicht bei Vertragsende die Rücknahme der Container etwa im Hafen von Singapur droht.

Zunächst allerdings soll der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter will hierdurch Einnahmen generieren und die erforderliche Zeit für die Einarbeitung und die Prüfung der kollektiven Verwertungsmöglichkeiten gewinnen.