EuGH zum Onlinevertrieb von Bio-Erzeugnisssen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, auch im E-Commerce! So lässt sich das Urteil des EuGH vom 12.10.2017 (RS C 289/16) zusammenfassen. Der EuGH entschied auf eine Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs: Auch Onlinehändler, die Bioerzeugnisse an Endverbraucher vertreiben, müssen sich dem für diese Erzeugnisse vorgeschriebenen Kontrollsystem unterwerfen.

Rechtsanwalt und Vertriebsrechtler Dr. Christoph Naendrup erläutert und kommentiert die Entscheidung auf Legal Tribune Online (zum Beitrag geht’s hier).