Unser Partner Prof. Dr. Stefan Hertwig hat am 23.08.2017 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (S. 16) einen Artikel unter der Überschrift

 „Air-Berlin-Darlehen mit Nebenwirkungen. Warum die Finanzhilfe der Lufthansa den Kauf erschweren kann“ veröffentlicht.

Er legt darin dar, dass es sich bei dem Überbrückungskredit nach europäischem Recht um eine „Rettungsbeihilfe“ handelt, die innerhalb von 6 Monaten zurückzuzahlen ist. Für die Rückzahlung haftet auch jeder Erwerber von Geschäftsanteilen der insolventen Gesellschaft.

Damit unterliegt der gesamte Liquidationsprozess dem europäischen Beihilferecht und zwar so lange, bis der Kaufpreis für alle Geschäftsbereiche den Darlehensbetrag erreicht. Wenn das nicht beachtet wird, dann droht die Nichtigkeit der Anteilskaufverträge und können Konkurrenten dagegen klagen. Der Liquidator von Air Berlin muss deshalb durch ein transparentes Bietverfahren dafür sorgen, dass bestmögliche Preise erzielt werden.

Zum Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung führt Sie dieser Link