Bauvertragsrecht 2018: vorerst keine Neuregelungen in der VOB/B

Aufgrund des Inkrafttretens der neuen Vorschriften über das Bauvertragsrecht zum 01.01.2018 hatte der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) zunächst in sein Arbeitsprogramm für 2018 die Prüfung von Anpassungsbedarf der VOB/B aufgenommen.

Am 18.01.2018 hat der Hauptausschuss Allgemeines des DVA nun etwas überraschend beschlossen, dass zunächst keine Veränderungen der VOB/B vorgenommen werden sollen.

Zwar schließt der DVA eine Weiterentwicklung und etwaige Neuregelungen nicht aus, er hält sie jedoch zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Der Grund hierfür liegt in der mangelnden aktuellen Rechtsprechung und den damit verbundenen Diskussionen und Auslegungen, so dass die erforderliche Rechtssicherheit für neue VOB/B-Regelungen nicht gewährleistet sei. Die Entwicklung und Anwendung des Bauvertragsrechts werde jedoch weiterhin verfolgt und bei Bedarf angepasst.

Insoweit ist damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit eine überarbeitete Fassung der VOB/B „auf den Markt“ kommen wird.