BMWi: Diskussionsentwurf zur Unterschwellenvergabeverordnung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) legte am 31.08.2016 einen Diskussionsentwurf für die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) vor, eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte.

Diese liegen derzeit bei Vergaben im:

  • klassischen Vergabebereich bei 209.000,00 €,
  • im Sektorenbereich bei 418.000,00 €,
  • von obersten und oberen Bundesbehörden bei 135.000,00 €.

Die Unterschwellenvergabeverordnung soll die bisher in diesem Bereich geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A, erster Abschnitt) ersetzen und verfolgt das Ziel, die Regelungen an den Oberschwellenbereich nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) anzugleichen. Es ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit betreffend den Entwurf zu konsultieren, insbesondere sollen die Verbände hierzu angehört werden. Sofern der Bund und die Länder sich auf eine finale Textfassung einigen können, ist das Inkrafttreten der Unterschwellenvergabeverordnung für Anfang 2017 geplant.

Die Angleichung der Regelungen für den Ober- und Unterschwellenbereich sowohl in struktureller wie inhaltlicher Hinsicht ist aus Beratersicht sowohl für den öffentlichen Auftraggeber als auch für die Bieterseite von erheblicher Bedeutung und sehr begrüßenswert. Nach der Vergaberechtsreform ergibt die neue Struktur ohnehin ein dichtes Regelungswerk, welches die Spieler auf beiden Seiten kennen und durchdringen müssen. So haben öffentliche Auftraggeber als auch Bieter bei einem oberschwelligen Vergabeverfahren für Bauleistungen sowohl Regelungen des GWB, der VgV, des 2. Abschnitts der VOB/A als auch die Landesvergabegesetze zu beachten. Dabei enthält der 1. Abschnitt der VOB/A für unterschwellige Vergabeverfahren andere Regelungen und eine andere Struktur als die einschlägigen Normen für den Oberschwellenbereich. Insbesondere vor dem Hintergrund dieses „Normendschungels“ wäre eine strukturelle und inhaltliche Angleichung des Unter- und Oberschwellenbereichs für die Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen hilfreich.